Psychologische Beratung - Coaching

Annette Söffing

Begleiteter Umgang

In einer annehmenden, warmen Atmosphäre wird (nicht)sorgeberechtigten Elternteilen oder auch nahestehenden Personen und Verwandten die Möglichkeit gegeben, in geschützten Räumen, Kontakt zwischen dem Kind und dem Erwachsenen, mit meiner fachlichen Begleitung, wiederzubeleben oder weiterzuführen.

Meine Arbeit ist geprägt durch die klientenzentrierte Gesprächstherapie nach Karl Rogers, Tausch und Tausch und Karl-J. Kluge und die daraus entwickelte Spieltherapie in Anlehnung an Virginia Axline und Franz Kemper (Familienspielstherapie) mit den Grundvariablen Wertschätzung, Annahme, Akzeptanz, Ehrlichkeit und Transparenz.

Im Vordergrund meiner Arbeit steht der Grundsatz von Professor Kluge: "Befrieden statt Bekriegen!"
Mein Ziel ist es, mich im Interesse und zum Wohle des scheidungsbetroffenen Kindes, um eine Befriedigung der Eltern zu bemühen. Dabei strebe ich den Kontakt zu beiden Eltern an, unter Berücksichtigung der Kindesbedürfnisse und –wünsche und unterstütze die Trennung von Paar und Elternebene: "Als Ehepaar haben Sie sich getrennt, Eltern bleiben Sie für Ihr gemeinsames Kind ein Leben lang!"

Grundsätzlich gehe ich davon aus (wie Jobt, Gaier und andere........), dass das Kind nach der Trennung der Eltern die Beziehung auch weiterhin intensiv zu beiden Elternteilen braucht.

Ablauf:
· Erstgespräche mit beiden Parteien und dem Kind
· Vertrautmachen mit den Räumlichkeiten
· Verhaltensregeln festlegen
· Gelegenheit geben Erwartungen, Wünsche, Ängste und Befürchtungen mitzuteilen
· Sichtweise jedes Einzelnen erfahren
· Vorstellung des zukünftigen Umgangs erarbeiten (z. B. ob Eltern sich begegnen wollen, ob der bringende Elternteil
  zeitweise mit im Raum bleibt oder im Gesprächszimmer wartet 
· Umgangsregeln und Zeiten festlegen (ein bis drei Stunden im Abstand von einer, zwei oder auch
  mehreren Wochen)


Meine fachliche Begleitung: 
· Positive Einstellung des bringenden Elternteils zum Umgang 
· Positive Vorbereitung des Kindes auf den Umgang
· Prinzip der Freiwilligkeit beachten
· Begleitung als neutrale Person zum Wohle des Kindes
· Aktives Zuhören
· Geordneter Gesprächsablauf
· Verbesserung der Kommunikation
· Ressourcenorientierung
· Intervention bei Vorwürfen
· Information und Sensibilisierung der Eltern über die Situation und die Bedürfnisse ihres Kindes
· Restbestände an Gemeinsamkeit untersuchen, herausstellen
· Ungenutzte Möglichkeiten klären und Potenziale entwickeln in der Beziehung der Eltern zueinander
  und in Bezug zum Kind
· Einsatz von Problemlösungsmethoden
· Ursache-Wirkungszusammenhänge von Konflikten aufzeigen
· Konflikte (z. B. Besuchs- und Übergabe Situationen) durch Strukturierung entspannen
· Unterstützung bei der Trennung zwischen Paar- und Elternebene
· Motivation zum Spielen/Spielpartner
· Langsames Heraus- und Zurückziehen aus der Spiel- und Umgangssituation


Ziele:
· Kontakt anbahnen, wiederherstellen, weiterführen
· Durch Entschärfung und Abbau der Streitigkeiten zwischen den "Ex-Partnern" und Durchführung des befriedeten
  Umgangs sollen die Eltern zu einer kindeswohlorientierten Kooperation angeregt und bewegt werden.
· Hinführung der Eltern zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Gestaltung des Besuchskontaktes


Grenzen des "Begleiteten Umgangs":
Priorität hat das Wohl des Kindes - dass es ihm gut geht.

Grenzen sind dort, wo Alkohol, Drogenkonsum, Androhung von Gewalt, Aushorchen des Kindes oder ein Schlechtmachen des anderen Elternteils den Umgang für das Kind zu einer Belastung machen und das Kind in das Spannungsfeld der Auseinandersetzungen oder in einen Solidaritätskonflikt gerät.

Bei Abbruch des" begleiteten Umgangs" wird dem umgangsberechtigten Partner empfohlen, den Kontakt zu seinem Kind auf dem Wege des Schreibens, Telefonierens und durch angemessene Geschenke aufrechtzuerhalten, um zu einem späteren Zeitpunkt den Umgang wieder fortführen zu können.